Abweisung der Klage gegen die WPK ist rechtskräftig

Das VG Berlin hat die Klage eines Mitglieds der Wirtschaftsprüferkammer abgewiesen, mit der zwei Feststellungsanträge zur Entscheidung gestellt wurden (Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der APAK sowie Jahresabschluss 2013 der WPK). Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

 

Abweisung der Klage gegen die WPK ist rechtskräftig

 

Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der APAK / Jahresabschluss 2013 der WPK

 

WPK, Mitteilung vom 20.10.2016

 

Mit Urteil vom 25. August 2016 wies das VG Berlin die Klage eines Mitglieds der Wirtschaftsprüferkammer ab, mit der zwei Feststellungsanträge zur Entscheidung gestellt wurden (Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der APAK sowie Jahresabschluss 2013 der WPK). Die WPK berichtete unter „Neu auf WPK.de“ vom 9. September 2016. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung wurde nicht gestellt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

———————-

Quelle: DATEV eG