Dissens mit Bundesrat über Schöffenwahl

Zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat gibt es eine Unstimmigkeit über das künftige Verfahren zur Wahl von Schöffen. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts hervor.

 

Dissens mit Bundesrat über Schöffenwahl

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.10.2016

 

Zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat gibt es eine Unstimmigkeit über das künftige Verfahren zur Wahl von Schöffen. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (18/9534) hervor, den die Bundesregierung dem Bundestag in einer Unterrichtung (18/10025) zusammen mit ihrer Gegenäußerung zugeleitet hat.

 

Der Bundesrat verlangt, dass künftig bei einer Schöffenwahl nicht mehr doppelt so viele Personen zur Wahl gestellt müssen, wie Ämter zu vergeben sind, sondern nur eineinhalbmal so viele. Er begründet dies mit der Schwierigkeit besonders in großen Gemeinden, genügend Freiwillige für dieses Ehrenamt zu finden. Wenn von diesen dann nur die Hälfte gewählt würde, führe das bei den nicht Berücksichtigten zu Enttäuschung und zu weiter sinkender Bereitschaft, sich für das Schöffenamt zur Verfügung zu stellen. Eine Wahlmöglichkeit sei auch mit der eineinhalbfachen Anwärterzahl gegeben.

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Quelle: DATEV eG