Das BMF-Schreiben stellt die Vervielfältiger zusammen, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2017 berechnet wird (Az. IV C 7 – S-3104 / 09 / 10001).
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2017
BMF, Schreiben IV C 7 – S-3104 / 09 / 10001 vom 04.11.2016
Kurzfassung
-
Anlage zu § 14 Absatz 1 BewG
———————-
Quelle: DATEV eG