Abschaffung der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge

Brandenburg möchte die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte abschaffen und Kapitalerträge wieder nach dem persönlichen Einkommensteuersatz abrechnen. Der Bundesrat berichtet, dass der entsprechende Entschließungsantrag in den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wurde.

 

Abschaffung der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge

 

Bundesrat, Mitteilung vom 04.11.2016

 

Brandenburg möchte die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte abschaffen und hat dazu am 4. November 2016 eine Initiative im Bundesrat gestartet. In einem Entschließungsantrag fordert das Land, Kapitalerträge wieder nach dem persönlichen Einkommensteuersatz abzurechnen. Außerdem sollten Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst werden, um eine gleichmäßige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und laufenden Einkünften bei Kapitalanlagen sicherzustellen.

 

Gegen Privilegierung von Besserverdienenden

 

Nach der Abgeltungsteuer werden Zinseinkünfte pauschal mit 25 Prozent besteuert. Dies führe zu einer Privilegierung von Kapitaleinkünften gegenüber anderen Einkommensarten, deren Besteuerung progressiv ansteige und die mit bis zu 45 Prozent versteuert werden könnten, heißt es in der Entschließung. Diese Gerechtigkeitslücke solle mit Abschaffung der Abgeltungsteuer geschlossen werden. Davon abgesehen gebe es auch keinen Grund, an der Steuer festzuhalten. Denn entgegen der ursprünglichen Annahme habe der geringe Steuersatz von 25 Prozent die Bezieherinnen und Bezieher von Kapitaleinkünften nicht davon abgehalten, ihr Geld mit fragwürdigen Steuerverkürzungsmodellen ins Ausland zu schaffen. Zumal man mit dem Gesetz zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen eine Grundlage für eine effektive Besteuerung von im Ausland angelegtem Kapital geschaffen habe.

 

Weitere Neuregelungen erforderlich

 

Darüber hinaus weist Brandenburg darauf hin, dass die Wiedereinführung der individuellen Besteuerung von Kapitaleinkünften eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren ausgeschütteten Gewinnen erforderlich mache. Außerdem sei zu prüfen, ob Veräußerungsgewinne im Bereich von Finanzanlagen weiterhin ohne Spekulationsfrist steuerpflichtig bleiben sollten und der Abzug tatsächlicher Werbekosten zugelassen werden könne.

 

Vorstellung und Ausschusszuweisung

 

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag wieder auf die Plenartagesordnung. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu jedoch nicht.

 

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Quelle: DATEV eG