Verlustverrechnung kontrovers bewertet

Pläne der Bundesregierung zur Verlustverrechnung nach einem Anteilseignerwechsel in Unternehmen sind von Experten bei einer der Anhörung inm Bundestag zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986) unterschiedlich bewertet worden.

 

Verlustverrechnung kontrovers bewertet

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.11.2016

 

Pläne der Bundesregierung zur Verlustverrechnung nach einem Anteilseignerwechsel in Unternehmen sind von Experten unterschiedlich bewertet worden. Während einige Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 21.11.2016 den Vorschlag der Regierung als Stärkung für innovative Firmen und für Gründer bewerteten, warnten andere vor Steuergestaltungsmodellen zum Beispiel durch sog. Mantelkäufe. Es drohten hohen Verluste für die Staatskasse.

 

Grundlage der Anhörung war der vor der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986). Bisher hätten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen können, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden hätten. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen, heißt es in dem Entwurf.

———————-

Quelle: DATEV eG