Pläne der Bundesregierung zur Verlustverrechnung nach einem Anteilseignerwechsel in Unternehmen sind von Experten bei einer der Anhörung inm Bundestag zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986) unterschiedlich bewertet worden.
Verlustverrechnung kontrovers bewertet
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.11.2016
Grundlage der Anhörung war der vor der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986). Bisher hätten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen können, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden hätten. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen, heißt es in dem Entwurf.
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Quelle: DATEV eG