Die geplanten Änderungen bei der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung sind auf massive Bedenken der deutschen Wirtschaft gestoßen. Dies wurde in mehreren Stellungnahmen der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (18/10209) deutlich.
Wirtschaftskritik an KWK-Änderungsgesetz
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.11.2016
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung sind auf massive Bedenken der deutschen Wirtschaft gestoßen. Dies wurde in mehreren Stellungnahmen der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 21.11.2016 zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (18/10209) deutlich. Der Entwurf sieht vor, dass Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt in Zukunft nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Die Ausschreibungen betreffen auch innovative KWK-Systeme. Auch die Regeln zur Eigenversorgung mit Strom sollen geändert werden. Während Altanlagen Bestandsschutz erhalten, sollen Neuanlagen mit der – teilweise reduzierten – Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet werden, um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
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Quelle: DATEV eG