Bundesrat zu Firmen-Berichtspflichten

Der Bundesrat will den Entwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes der Bundesregierung, mit dem Großkonzerne zu jährlichen Berichten über die gesellschaftlichen Folgen ihres Tuns verpflichtet werden sollen, verschärfen. Kapitalmarktorientierte Großunternehmen sollen danach neben den üblichen Jahresabschlüssen auch über nichtfinanzielle Auswirkungen ihrer Aktivitäten, wie Umwelt, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte berichten.

 

Bundesrat zu Firmen-Berichtspflichten

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.11.2016

 

Der Bundesrat will einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9982), mit dem Großkonzerne zu jährlichen Berichten über die gesellschaftlichen Folgen ihres Tuns verpflichtet werden sollen, in einem Punkt verschärfen. Es geht dabei um das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das eine EU-Richtlinie über „Corporate Social Responsibility“ (gesellschaftliche Unternehmensverantwortung) in das deutsche Recht übertragen soll. Kapitalmarktorientierte Großunternehmen sollen danach neben den üblichen Jahresabschlüssen auch über nichtfinanzielle Auswirkungen ihrer Aktivitäten berichten. Dabei geht es um Aspekte wie Umwelt, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte.

 

Der Gesetzentwurf verlangt auch die Berichterstattung über „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ der Tätigkeit von Zulieferern und Subunternehmern, etwa auf die Umwelt oder betroffene Menschen. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, welche die Bundesregierung dem Bundestag als Unterrichtung (18/10344) zugeleitet hat, das Wörtchen „sehr“ zu streichen. Er begründet dies damit, dass auch in der EU-Richtlinie von „wahrscheinlich schwerwiegend negativen Auswirkungen“ die Rede sei. Die Formulierung im Umsetzungsgesetz sei daher „eine unzulässige Einschränkung des Richtlinienwortlauts“.

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Quelle: DATEV eG