Der Bundesrat will den Entwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes der Bundesregierung, mit dem Großkonzerne zu jährlichen Berichten über die gesellschaftlichen Folgen ihres Tuns verpflichtet werden sollen, verschärfen. Kapitalmarktorientierte Großunternehmen sollen danach neben den üblichen Jahresabschlüssen auch über nichtfinanzielle Auswirkungen ihrer Aktivitäten, wie Umwelt, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte berichten.
Bundesrat zu Firmen-Berichtspflichten
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.11.2016
Der Gesetzentwurf verlangt auch die Berichterstattung über „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ der Tätigkeit von Zulieferern und Subunternehmern, etwa auf die Umwelt oder betroffene Menschen. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, welche die Bundesregierung dem Bundestag als Unterrichtung (18/10344) zugeleitet hat, das Wörtchen „sehr“ zu streichen. Er begründet dies damit, dass auch in der EU-Richtlinie von „wahrscheinlich schwerwiegend negativen Auswirkungen“ die Rede sei. Die Formulierung im Umsetzungsgesetz sei daher „eine unzulässige Einschränkung des Richtlinienwortlauts“.
———————-
Quelle: DATEV eG