Novelle des Raumordnungsgesetzes: Vorfahrt für Digitalisierung und Netzausbau schaffen

Die Novellierung des Raumordnungsgesetzes könnte zukunftsweisend den Rahmen für bundesweit einheitliche Lebensverhältnisse schaffen, etwa mit Blick auf schnelles Internet auch im ländlichen Raum. Das wäre für viele Unternehmen an peripheren Standorten wichtig. Der Kabinettsentwurf versäume es jedoch, die Weichen für den schnellen und effektiven Infrastrukturausbau zu stellen, kritisiert der DIHK. Gleichzeitig enthalte er kleinteilige Flächenvorgaben, die die Entwicklung von Gewerbe und Industrie behindern könnten.

 

Novelle des Raumordnungsgesetzes: Vorfahrt für Digitalisierung und Netzausbau schaffen

 

DIHK, Mitteilung vom 24.11.2016

 

Die Novellierung des Raumordnungsgesetzes sollte die Chance nutzen und wichtige Weichen für den schnellen und effektiven Infrastrukturausbau stellen. Ziel des Gesetzes ist es, für Bund, Länder und Kommunen den Rahmen für bundesweit einheitliche Lebensverhältnisse beispielsweise für Verkehr und Wohnen zu schaffen. Im vorgelegten Kabinettsentwurf fehlt allerdings der Grundsatz, für eine flächendeckende digitale Infrastruktur zu sorgen. Verzichtet wurde auch auf planerische Vorgaben beispielsweise für den Ausbau von Energietrassen oder zur Verkehrsplanung. Andererseits werden kleinteilige Flächenvorgaben gemacht, die die Entwicklung von Flächen für Gewerbe und Industrie einschränken können. Die gewerbliche Wirtschaft sieht deshalb an vielen Stellen Verbesserungspotenziale.

 

Schnelles Internet in vielen Regionen noch „Zukunftsmusik“

 

Im europäischen Vergleich steht Deutschland beim flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes hinter Slowenien und Irland auf Platz 25. Dies wirkt sich immer mehr als Wettbewerbsnachteil für die gewerbliche Wirtschaft aus. Denn viele Produktionsabläufe werden digital gesteuert. Die Unternehmen sind nicht nur in den Metropolen angesiedelt, sondern viele der über 1.300 Hidden Champions befinden sich in den ländlichen Regionen, beispielsweise in Ostwestfalen, dem Sauerland oder auf der Schwäbischen Alb. Dort mangelt es aber nicht nur am schnellen Internet, auch die verkehrliche Erreichbarkeit ist verbesserungsbedürftig.

 

Bundesraumordnungsgesetz könnte Weichen stellen

 

In der Verfassung ist der Grundsatz der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse verankert. Danach ist es Aufgabe des Bundes, gleichwertige Angebote für schnelles Internet, Energie und Verkehrsanbindung zu schaffen. Mit der Novelle des Bundesraumordnungsgesetzes kann der Gesetzgeber jetzt die digitale Infrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmen.

 

Damit gehört sie zur Grundversorgung überall, nicht nur in den Großstädten, sondern auch im ländlichen Raum. Dieser Passus ist jedoch im Zuge der Beratungen herausgefallen. Zudem beschränkt der Gesetzentwurf die Bundesraumordnungsplanungen auf den Hochwasserschutz und schafft nicht die Möglichkeit, grundsätzlich Netzplanungen wie die für Energie oder Verkehr vorzunehmen. Damit können Energietrassen oder die Gewinnung von Rohstoffen nicht bundesweit geplant werden, sondern nur auf Länderebene.

 

Intelligentes Flächenmanagement anstatt gesetzlicher Vorgaben

 

Bedenklich erscheint der Vorschlag, zukünftig die Entwicklung von Flächen für Gewerbe, Verkehr und Wohnen grundsätzlich zu beschränken. In der Vergangenheit haben bereits Flächenvorgaben von Kommunen oder Ländern vielerorts zu Benachteiligungen von Gewerbe und Industrie bei der Flächenvergabe geführt, obwohl diese tatsächlich nur sieben Prozent der Siedlungsfläche ausmachen. Vor gesetzlichen Flächenbeschränkungen, beispielsweise zukünftig nur noch 30 ha pro Jahr an Flächen für Neubauten zur Verfügung zu stellen, sollten zunächst die tatsächlich bebauten Flächen ermittelt werden. Dabei handelt es sich um Wohn- und Verkehrsflächen, aber auch um gewerbliche Flächen sowie brach gefallene Flächen von ehemaligen Industriebetrieben oder der Bahn. Auf diese Weise ist es möglich, sparsam mit dem knappen Gut „Fläche“ in den Regionen umzugehen, Firmenansiedlungen oder -erweiterungen vorzunehmen und Wohn- und Verkehrsflächen bedarfsgerecht zu entwickeln.

———————-

Quelle: DATEV eG