Ermittlung der Regelbedarfssätze

Die Bundesregierung verteidigt das Verfahren zur Ermittlung der aktuellen Regelbedarfssätze im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Die gewählte Referenzgruppenbildung sei geeignet, um sie der Ermittlung existenzsichernder Regelbedarfe zugrunde zu legen. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Ermittlung der Regelbedarfssätze

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.11.2016

 

Die Bundesregierung verteidigt das Verfahren zur Ermittlung der aktuellen Regelbedarfssätze im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII). Nachdem das Verfahren und die dabei vorgenommene Referenzgruppenbildung vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden sei, bestünden keine Zweifel daran, dass die gewählte Referenzgruppenbildung geeignet sei, um sie der Ermittlung existenzsichernder Regelbedarfe zugrunde zu legen. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/10337) auf eine Kleine Anfrage (18/10168) der Fraktion Die Linke.

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Quelle: DATEV eG