Das Finanzministerium Sachsen teilt mit, dass die sächsischen Finanzämter vom 22. 12.2016 bis einschließlich Neujahr 2017 den sog. Weihnachtsfrieden einhalten und von Außenprüfungen sowie Vollstreckungsmaßnahmen absehen werden.
Weihnachtsfrieden für die sächsischen Steuerzahler
FinMin Sachsen, Pressemitteilung vom 16.12.2016
„Vom 22. Dezember bis einschließlich Neujahr werden die sächsischen Finanzämter von Außenprüfungen sowie Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Damit wollen wir unseren kleinen Beitrag zu einer friedvollen und besinnlichen Weihnachtszeit leisten.“, so Prof. Dr. Unland. Ausnahmen von dieser Regelung lässt der Finanzminister nur zu, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall (z. B. wegen Verjährung) drohen würde.
Das Finanzministerium weist allerdings darauf hin, dass es wie bereits in den Vorjahren keinen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen geben wird. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden.
Im Übrigen müssen bereits fällige Steuern auch während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen.
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Quelle: DATEV eG