Die EU-Kommission verabschiedete einen langfristigen Plan, mit dem der Zollunion frische Impulse verliehen werden sollen – jenem Eckpfeiler der Europäischen Union, der den Binnenmarkt stützt und schützt.
EU-Kommission stellt künftige Strategie für die EU als Zollunion vor
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.12.2016
Die Rolle der Zollbehörden für die Gewährleistung von Sicherheit und Gefahrenabwehr in der EU gewinnt an Bedeutung. Ein starkes und gut verwaltetes System trägt zum Schutz der Bevölkerung vor Terror-, Gesundheits- und Umweltgefahren bei und fördert zugleich die Entwicklung wettbewerbsfähiger Unternehmen. Mit der Mitteilung stellt die Kommission eine strategische Vision für die Zollunion vor. Der Grundgedanke ist, dass die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden gestärkt werden muss, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu meistern.
Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: „Gefahren, die alle betreffen, erfordern eine gemeinsame europäische Antwort. Die nationalen Zollbehörden spielen EU-weit eine wichtige Rolle für den Schutz unserer Interessen – von der Erleichterung des Handels über Grenzschutz und Katastrophenschutz bis hin zur Bekämpfung von Waffenschmuggel und Warenfälschungen. Die Europäische Kommission möchte den nationalen Zollbehörden mit ihren 120.000 engagierten Bediensteten die richtigen Instrumente an die Hand geben, um diese wichtigen Aufgaben zu bewältigen. Im nächsten Jahr begehen wir den 50. Gründungstag der Zollunion. Lassen Sie uns diese große Errungenschaft für die kommenden Jahre weiter verbessern.“
Die Zollunion beruht auf bereits vereinbarten Grundsätzen und einem Rechtsrahmen, der als Zollkodex der Union (UZK) bekannt und seit dem 1. Mai 2016 in Kraft ist. Während EU-weit dieselben Vorschriften gelten, werden sie von den Zollbehörden nicht immer einheitlich angewendet. In der heutigen Mitteilung wird hervorgehoben, dass die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten sollten, als eine Einheit zu handeln. Zugleich sollte auch die Zusammenarbeit mit anderen für Grenzmanagement und Sicherheit zuständigen Behörden wie den nationalen Grenz- und Küstenwachen, der Europäischen Grenz- und Küstenwache und Europol gefördert und ausgebaut werden. Ebenso sollten die Zollbehörden EU-weit Zugang zu IT-Systemen haben, die in der Lage sein sollten, neun Zollanmeldungen pro Sekunde zu bearbeiten.
Für die Kommission bestehen die zentralen Prioritäten künftig darin,
- dass die Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, die EU-Zollvorschriften einheitlich anzuwenden;
- die Zollverwaltungen dabei zu unterstützen, die Arbeit der 120.000 Zollbediensteten noch wirksamer zu machen;
- die neuen EU-weiten IT-Systeme für die Zollverfahren optimal einzustellen, um eine bestmögliche Zusammenarbeit zu gewährleisten;
- gute Durchführungspraxis zu fördern, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden zu erleichtern.
Zudem plädiert die Kommission in ihrer heutigen Mitteilung dafür, die Rolle der Zollbehörden in vielen Bereichen des Grenzmanagements zu stärken, auch im Hinblick auf Terrorismusbekämpfung und Grenzschutz. Als konkreten Schritt hat die Kommission heute vorgeschlagen, die Vorschriften über die Überwachung von Barmitteln durch den Zoll zu aktualisieren, um den illegalen finanziellen Handlungen von Kriminellen und Terrorgruppen Einhalt zu gebieten. Zudem wird derzeit geprüft, wie die Zollbehörden gegen den illegal von Terrorgruppen betriebenen Handel mit Kulturgütern vorgehen könnten.
Ein Schwerpunkt der künftigen Arbeit wird ferner die Personal- und Finanzverwaltung sowie die Bereitstellung zollspezifischer Ausrüstungsgegenstände wie mobiler Labors und Sicherheitsscanner sein.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG