Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur sog. EU-Binnenmarktstrategie vorgelegt, u. a. einen Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für freiberuflich erbrachte Dienstleistungen und einen Richtlinienvorschlag für ein Notifizierungsverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen.
Verhältnismäßigkeitsprüfung und Notifizierung nationaler Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen
Die EU-Kommission will sicherstellen, dass die nationalen Vorschriften diesem Ziel gerecht werden. Sie hat daher folgende Richtlinienvorschläge vorgelegt:
Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für freiberuflich erbrachte Dienstleistungen: Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass neben gerechtfertigter Reglementierung oftmals übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften den Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwerten. Zwar liege die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Allerdings müssten diese nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind. Ziel der EU-Kommission ist daher ein einheitliches und konsequentes Vorgehen im Rahmen der vorgeschlagenen Verhältnismäßigkeitsprüfung: Diese soll das Vorgehen von Mitgliedstaaten vorgeben, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern.
Richtlinienvorschlag für ein Notifizierungsverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen: Schon heute sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Änderungen nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen an die EU-Kommission zu melden, damit diese sowie die anderen Mitgliedstaaten etwaige Bedenken aufgrund möglicher Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht bereits in einem frühen Stadium geltend machen können. Vorgesehen ist, dass Mitgliedstaaten Genehmigungsregelungen, bestimmte Niederlassungsanforderungen, bestimmte Anforderungen, die die Dienstleistungsfreiheit beeinträchtigen, sowie Anforderungen bezüglich Berufshaftpflichtversicherungen und multidisziplinärer Tätigkeiten notifizieren müssen. Das Verfahren soll zeitsparender, effektiver und transparenter werden.
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Quelle: DATEV eG