Elektronische Europäische Dienstleistungskarte

Die EU-Kommission plant, die Bürokratie für grenzüberschreitende Dienstleister durch eine „Elektronische Europäische Dienstleistungskarte“ und einen einzigen Ansprechpartner in ihrem Heimatland in ihrer Sprache zu reduzieren.

 

Elektronische Europäische Dienstleistungskarte

 

Die EU-Kommission hat am 10.01.2017 ein Maßnahmenpaket zur sog. EU-Binnenmarktstrategie vorgelegt. Ziel der EU-Kommission ist es, es Unternehmen und Freiberuflern zu erleichtern, administrative Hürden zu überwinden und auch grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU zu erbringen. Dies soll, so die EU-Kommission, den europäischen Unternehmen als Sprungbrett für ihre Entfaltung auf dem Weltmarkt dienen.

 

Die für eine grenzüberschreitende Tätigkeit erforderliche Bürokratie soll künftig durch eine „Elektronische Europäische Dienstleistungskarte“ reduziert werden. Im ihrem Verordnungsvorschlag für eine Elektronische Europäische Dienstleistungskarte schlägt die EU-Kommission ein für den Dienstleister optionales vereinfachtes elektronisches Verfahren vor, das es ihm erleichtern soll, die Verwaltungsformalitäten zu erfüllen, die für eine Dienstleistungstätigkeit im Ausland vorgeschrieben sind. Dienstleistungserbringer sollen einen einzigen Ansprechpartner in ihrem Heimatland und in ihrer eigenen Sprache haben. Dieser prüft die erforderlichen Informationen und leitet sie an den Aufnahmemitgliedstaat weiter. Der Aufnahmemitgliedstaat bleibt zuständig für die Anwendung der nationalen Vorschriften und für die Entscheidung, ob der Antragsteller in seinem Hoheitsgebiet Dienstleistungen anbieten darf. Die bestehenden Pflichten der Arbeitgeber und Rechte der Arbeitnehmer bleiben von der elektronischen Karte unberührt.

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Quelle: DATEV eG