Ausschuss billigt Cannabis-Gesetzentwurf

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg frei gemacht für den Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können.

 

Ausschuss billigt Cannabis-Gesetzentwurf

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.01.2017

 

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg frei gemacht für den Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die in den parlamentarischen Beratungen an einigen Stellen noch veränderte Vorlage (18/8965) wurde am 18.01.2017 im Ausschuss einstimmig gebilligt. Vertreter der Regierungs- wie auch der Oppositionsfraktionen sprachen von einem entscheidenden Fortschritt zugunsten schwer kranker Patienten. Der Gesetzentwurf soll am 19.01.2017 verabschiedet werden.

 

Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Cannabis ist eine Droge, die bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung als Heilmittel zum Einsatz kam, etwa um Schmerzpatienten zu helfen. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen.

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Quelle: DATEV eG