Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg frei gemacht für den Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können.
Ausschuss billigt Cannabis-Gesetzentwurf
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.01.2017
Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Cannabis ist eine Droge, die bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung als Heilmittel zum Einsatz kam, etwa um Schmerzpatienten zu helfen. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen.
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Quelle: DATEV eG