Dank EU-weiter Durchsetzung: Autovermietungen behandeln Verbraucher besser

Infolge eines starken Anstiegs der Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Mietwagen haben die EU-Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden zusammen mit den fünf führenden Autovermietungsfirmen an der Lösung dieser Probleme gearbeitet.

 

Dank EU-weiter Durchsetzung: Autovermietungen behandeln Verbraucher besser

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.01.2017

 

Haben Sie schon einmal online einen Mietwagen gebucht und erst am Schalter der Autovermietung erfahren, dass Sie mehr bezahlen müssen? Im letzten Jahr haben rund 2.000 Verbraucher in Europa solche Probleme den Europäischen Verbraucherzentren gemeldet, die Verbrauchern beim grenzüberschreitenden Reisen oder Einkaufen helfen.

 

Infolge eines starken Anstiegs der Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Mietwagen haben die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden zusammen mit den fünf führenden Autovermietungsfirmen an der Lösung dieser Probleme gearbeitet.

 

Am 19.01.2017 haben die Behörden beschlossen, diese Phase der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung zum Abschluss zu bringen. Sie sind zufrieden, dass die fünf führenden Unternehmen der Branche, Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt, ihre Geschäftspraktiken so geändert haben, dass sie nun den EU-Verbraucherschutzvorschriften entsprechen. Der EU-Branchenverband Leaseurope, der zur Umsetzung der Maßnahme aufseiten der Branche beigetragen hat, arbeitet zudem an der Weiterentwicklung seiner Leitlinien für den gesamten Mietwagensektor.

 

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, meinte: „Heute ist ein großer Tag für die europäischen Verbraucher. Wir haben zusammen mit den Autovermietungen intensiv daran gearbeitet, dafür zu sorgen, dass die Menschen in der EU beim Mieten eines Autos fair behandelt werden – unabhängig davon, wo sie in der EU ein Auto mieten. Ich danke den nationalen Verbraucherschutzbehörden für ihre ausgezeichnete Arbeit und den Autovermietungsfirmen für ihre Zusammenarbeit. Die Verbraucher in Europa können nun ihre Rechte ausüben und besser geschützt werden.“

 

Dank dieses Dialogs mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden, den die Europäische Kommission unter der Führung der britischen Wettbewerbs- und Marktbehörde gefördert hat, profitieren die Verbraucher nun von folgenden Bedingungen:

 

  • Im angekündigten Gesamtpreis sind alle unvermeidbaren Kosten enthalten. Wenn beispielsweise Winterreifen in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen diese im angekündigten Gesamtpreis enthalten sein.
  • Beschreibung der wichtigsten Vermietungsdienstleistungen in verständlicher Sprache. Die Verbraucher erhalten klare Informationen über die wesentlichen Mietkonditionen (im Preis enthaltene Kilometerzahl, Betankungsregeln, Stornierungsmodalitäten, Höhe der etwaigen Kaution usw.).
  • Die Informationen über zusätzliche Versicherungen sind eindeutig. Die Verbraucher erhalten eine Angabe des Preises und Einzelheiten zu möglichen Extras, insbesondere zu zusätzlichen Versicherungsoptionen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall senken. Was die Versicherung im Grundmietpreis abdeckt und was die etwaigen zusätzlichen Versicherungen abdecken, muss klar angegeben sein, bevor der Verbraucher solche Produkte erwirbt.
  • Transparente Betankungsregeln. Verbraucher erhalten stets die Möglichkeit, das Fahrzeug mit vollem Tank in Empfang zu nehmen und es vollgetankt zurückzubringen.

 

Bei Schäden:

Eindeutiges Verfahren für die Kontrolle des Fahrzeugs. Den Verbrauchern werden Gründe und Nachweise für etwaige Schäden vorgelegt, bevor die Zahlung fällig wird.

 

Faire Verfahren für den Umgang mit Schäden. Der Verbraucher hat vor der Zahlung die Möglichkeit, etwaige Schäden anzufechten.

 

Nächste Schritte

 

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden den Autovermietungsmarkt weiterhin genau beobachten. Die Kommission wird sich insbesondere auf die Gepflogenheiten anderer Wirtschaftsakteure wie Vermittler und sonstiger Autovermietungsfirmen konzentrieren. Alle Akteure sollten bei den Leistungen und den Kosten dasselbe Maß an Transparenz bieten.

 

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Quelle: DATEV eG