Vorsorge gegen Immobilienblase

Laut dem Entwurf eines Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwehren können.

 

Vorsorge gegen Immobilienblase

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.01.2017

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll künftig gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwehren können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10935) sieht vor, der BaFin neue Befugnisse einzuräumen, um gegebenenfalls bestimmte Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten festzulegen. Damit werden laut Begründung unter anderem Empfehlungen des Ausschusses für Finanzmarktstabilität der Bundesregierung (AFS) vom 30. Juni 2015 umgesetzt. Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen zur Klarstellung der Kreditwürdigkeitsprüfung in Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Weiterhin soll das Darlehensrecht an europarechtliche Vorgaben der Benchmark-Verordnung angepasst werden. Hierbei geht es um Informationspflichten zu Referenzwerten bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen sowie bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen. Der Gesetzentwurf wird am 26.01.2017 in erster Lesung beraten.

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Quelle: DATEV eG