EU-Wettbewerbshüter bitten um Stellungnahmen zu Angeboten von Amazon in E-Book-Untersuchung

Die EU-Kommission erbittet Stellungnahmen zu den von Amazon vorgeschlagenen Selbstverpflichtungen auf Grund wettbewerbsrechtlicher Bedenken der Kommission gegenüber den bisher von Amazon verwendeten Gleichstellungsklauseln in Verträgen mit Verlagen.

 

EU-Wettbewerbshüter bitten um Stellungnahmen zu Angeboten von Amazon in E-Book-Untersuchung

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.01.2017

 

Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu Verpflichtungen, die Amazon aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bedenken hinsichtlich von Gleichstellungsklauseln in Verträgen mit Verlagen anbietet. Die Klauseln stellen möglicherweise einen Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften dar und könnten zu einem geringeren Wettbewerb zwischen E-Book-Händlern und zu weniger Auswahl für die Verbraucher führen.

 

Die Kommission ist der Auffassung, dass das Verhalten von Amazon einen Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften darstellen könnte. Darin sind der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und wettbewerbsbeschränkende Praktiken untersagt.

 

Die Kommission hat Bedenken in Bezug auf bestimmte Gleichstellungsklauseln in Verträgen zwischen Amazon und Verlagen. Aufgrund dieser Klauseln (auch „Meistbegünstigungsklauseln“ genannt) müssen Verlage Amazon über günstigere oder alternative Konditionen für die Wettbewerber von Amazon informieren und/oder Amazon gleiche oder bessere Bedingungen anbieten, als die, die sie den Wettbewerbern von Amazon anbieten. Diese Anforderung verpflichtet Verlage auch, Amazon neue alternative Geschäftsmodelle, z. B. andere Vertriebsmethoden oder Veröffentlichungstermine anzubieten, oder einen bestimmten Katalog für E-Books zur Verfügung zu stellen.

 

Diese Klauseln könnten es anderen E-Book-Händlern bei der Entwicklung neuer und innovativer Produkte und Dienstleistungen erschweren, mit Amazon in Wettbewerb zu treten. Außerdem könnten solche Klauseln den Wettbewerb zwischen verschiedenen E-Book-Händlern beschränken und die Auswahl für den Verbraucher verkleinern.

 

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Amazon die folgenden Verpflichtungszusagen angeboten:

 

  • Keine Klausel durchzusetzen, die Verlagen abverlangt, Amazon vergleichbare Konditionen anzubieten wie jene, die den Wettbewerbern von Amazon angeboten werden, und keine Klausel durchzusetzen, die Verlagen abverlangt, Amazon über solche Konditionen zu informieren. Durch diese Verpflichtung wären vor allem die folgenden Bedingungen betroffen: Geschäftsmodelle, Veröffentlichungsdatum und Katalog von E-Books, Merkmale von E-Books, Sonderangebote, Agenturpreis, Agenturprovision und Großhandelspreis. Amazon würde Verlage ferner darüber informieren, dass das Unternehmen solche Bestimmungen nicht mehr durchsetzen würde.
  • Amazon würde es Verlagen ermöglichen, E-Book-Verträge zu beenden, die eine Klausel enthalten, die Preisnachlässe für E-Books mit dem Einzelhandelspreis eines E-Books auf einer konkurrierenden Plattform verbindet („Discount Pool Provision“). Verlage hätten das Recht, die Verträge innerhalb einer Frist von 120 Tagen schriftlich zu kündigen.
  • Amazon würde in neue E-Book-Verträge mit Verlagen keine der obengenannten Klauseln, einschließlich „Discount Pool Provision“, aufnehmen.

 

Die Verpflichtungen würden für einen Zeitraum von fünf Jahren für E-Book-Verträge im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum gelten. Amazon beabsichtigt, einen Treuhänder zur Überwachung der Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bestellen.

 

Eine Zusammenfassung der vorgeschlagenen Verpflichtungen wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Betroffene Marktteilnehmer können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verpflichtungsangebote dazu Stellung nehmen. Der vollständige Wortlaut der Verpflichtungen wird auf der Website veröffentlicht.

 

———————-

Quelle: DATEV eG