Die EU-Kommission hat bei einer Anhörung zur Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Aufsichtsräten vor dem EuGH (Az. C-566/15) bestätigt, dass nach ihrer Ansicht das deutsche Modell der Mitbestimmung und seine sozialen Zielsetzungen EU-rechtskonform sind.
EU-Kommission verteidigt Mitbestimmungsrechte von deutschen Arbeitnehmern vor dem EuGH
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.01.2017
Die Kommission hat am 24.01.2017 vor dem Gerichtshof bekräftigt: „Arbeitnehmermitbestimmung ist ein wichtiges politisches Ziel. Jede daraus möglicherweise resultierende Beschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern kann durch die Notwendigkeit gerechtfertigt werden, das System der Mitbestimmung und dessen soziale Ziele zu schützen. Folglich ist die Kommission der Auffassung, dass die bestehenden deutschen Vorschriften als mit dem EU-Recht vereinbar angesehen werden können.“
Bei dieser Rechtssache geht es um einen besonderen Aspekt der deutschen Vorschriften über die Arbeitnehmerbeteiligung in den Aufsichtsgremien von Unternehmen (Mitbestimmung). Während des nationalen gerichtlichen Verfahrens hatte der Aktionär eines Unternehmens argumentiert, dass die deutschen Regeln nicht mit EU-Recht in Einklang stünden, da diese die Anwendung der Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter nur auf Unternehmen und ihre Mitarbeiter in Deutschland beschränkten.
Aus diesem Grund hat die Kommission vor dem Gerichtshof das Recht der Mitgliedsstaaten verteidigt, die Arbeitnehmermitbestimmungsrechte so zu garantieren wie es in der betroffenen deutschen Gesetzgebung vorgesehen ist. Das Modell der „Mitbestimmung“ und seine sozialen Zielsetzungen sind deshalb EU-rechtskonform.
Unter Präsident Juncker hat die Europäische Kommission die soziale Dimension des europäischen Projekts zu einer Priorität ihrer Arbeit gemacht. Die Kommission arbeitet derzeit an einem Sockel sozialer Rechte, um gemeinsame Standards für Arbeitnehmerrechte zu verwirklichen, wobei dieser Prozess innerhalb der Eurozone und in den Staaten beginnen soll, die freiwillig daran teilnehmen möchten.
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Quelle: DATEV eG