Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Sicherung des Fortbestands der Sozialkassen im Baugewerbe beschlossen. Den Entwurf (18/10631) hatten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegt.
Ausschuss stimmt für Sozialkassen-Gesetz
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.01.2017
Mit dem Gesetzentwurf reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. September 2016, in dem die Wirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für ungültig erklärt worden war. Diese vom BAG erkannte Unwirksamkeit sei geeignet, den weiteren Bestand der Sozialkassen zu gefährden und damit Nachteile sowohl für Betriebe als auch Beschäftigte mit sich zu bringen. Denn die Kassen müssten damit rechnen, mit hohen Beitragsrückzahlungen konfrontiert zu werden, schreiben die Koalitionsfraktionen.
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Quelle: DATEV eG