Ausschuss stimmt für Sozialkassen-Gesetz

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Sicherung des Fortbestands der Sozialkassen im Baugewerbe beschlossen. Den Entwurf (18/10631) hatten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegt.

 

Ausschuss stimmt für Sozialkassen-Gesetz

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.01.2017

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 25.01.2017 einstimmig einen Gesetzentwurf zur Sicherung des Fortbestands der Sozialkassen im Baugewerbe beschlossen. Den Entwurf (18/10631) hatten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegt. Bereits am 23.01.2017 unterstützte eine Mehrheit von Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses das Vorhaben.

 

Mit dem Gesetzentwurf reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. September 2016, in dem die Wirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für ungültig erklärt worden war. Diese vom BAG erkannte Unwirksamkeit sei geeignet, den weiteren Bestand der Sozialkassen zu gefährden und damit Nachteile sowohl für Betriebe als auch Beschäftigte mit sich zu bringen. Denn die Kassen müssten damit rechnen, mit hohen Beitragsrückzahlungen konfrontiert zu werden, schreiben die Koalitionsfraktionen.

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Quelle: DATEV eG