Steuerabkommen mit Finnland

Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 08.03.2017 das von der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland geschlossene neue Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. Es ersetzt das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1979.

 

Steuerabkommen mit Finnland

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.03.2017

 

Ohne Gegenstimmen hat der Finanzausschuss am 08.03.2017 das von der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland geschlossene neue Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. Es soll das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1979 ersetzen, weil dieses Abkommen durch die wirtschaftliche und steuerliche Entwicklung in beiden Ländern überholt war. Das Abkommen vom 19. Februar 2016 entspreche den gegenwärtigen Verhältnissen, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (18/11138). Geregelt werden unter anderem die Dividendenbesteuerung aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen sowie die Rentenbesteuerung. Außerdem wird der OECD-Standard für den Informationsaustausch zwischen beiden Ländern festgelegt.

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Quelle: DATEV eG