Das Bundeskabinett hat am 08.03.2017 auf Vorschlag des BMWi die sog. Marktstammdatenregisterverordnung verabschiedet. Dadurch wird die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb eines Marktstammdatenregisters energiewirtschaftlicher Daten geschaffen.
Kabinett verabschiedet Marktstammdatenregisterverordnung
BMWi, Pressemitteilung vom 08.03.2017
Der Staatssekretär im Bundministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake, hierzu: „Das Marktstammdatenregister dient der Verbesserung der Datenlage und der Transparenz in der Energiewirtschaft. Dies kommt auch dem Monitoring zugute. Daneben soll es zur Entbürokratisierung beitragen, weil bisher parallel bestehende Meldepflichten ersetzt oder vereinfacht werden.“
Das Marktstammdatenregister soll am 1. Juli 2017 seinen vollständigen technischen Betrieb aufnehmen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird das Marktstammdatenregister als online-basierte Datenbank betreiben.
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Quelle: DATEV eG