Konsultation zum Schutz von Hinweisgebern

Die EU-Kommission hat eine bis zum 29.05.2017 andauernde Konsultation zum Schutz von Whistleblowern eingeleitet. In ihrer Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung hatte die EU-Kommission die Notwendigkeit von wirksamen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die mit ihren offengelegten Informationen einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Betrug oder Steuerhinterziehung leisten, bekräftigt.

 

Konsultation zum Schutz von Hinweisgebern

 

Die EU-Kommission hat eine bis zum 29.05.2017 andauernde Konsultation zum Schutz von Whistleblowern eingeleitet. Sie möchte u. a. Informationen zu den Vor- und Nachteilen eines Hinweisgeberschutzes oder zu Problemen, die auf nationaler als auch EU-Ebene durch Lücken des derzeitigen Schutzes bestehen, einholen. Des Weiteren wird nach der Einführung von rechtlich verbindlichen Mindestschutzstandards gefragt. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die weiteren Überlegungen der EU-Kommission zu einem Vorgehen auf EU-Ebene einfließen. Dabei kündigte sie an, horizontale oder weitergehende sektorale Maßnahmen auf EU-Ebene ausloten zu wollen. 

Hintergrund:

 

In ihrer Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung von Juli 2016 bekräftigt die EU-Kommission die Notwendigkeit von wirksamen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die mit ihren offengelegten Informationen einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Betrug oder Steuerhinterziehung leisten.

 

Erst kürzlich hatte das EU-Parlament mit seiner Entschließung vom 14.02.2017 die EU-Kommission erneut aufgefordert, „konkrete Vorschläge für den uneingeschränkten Schutz von Personen vorzulegen, die illegale Tätigkeiten und Unregelmäßigkeiten aufdecken“.

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Quelle: DATEV eG