Die EU-Kommission hat eine bis zum 29.05.2017 andauernde Konsultation zum Schutz von Whistleblowern eingeleitet. In ihrer Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung hatte die EU-Kommission die Notwendigkeit von wirksamen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die mit ihren offengelegten Informationen einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Betrug oder Steuerhinterziehung leisten, bekräftigt.
Konsultation zum Schutz von Hinweisgebern
Hintergrund:
In ihrer Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung von Juli 2016 bekräftigt die EU-Kommission die Notwendigkeit von wirksamen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die mit ihren offengelegten Informationen einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Betrug oder Steuerhinterziehung leisten.
Erst kürzlich hatte das EU-Parlament mit seiner Entschließung vom 14.02.2017 die EU-Kommission erneut aufgefordert, „konkrete Vorschläge für den uneingeschränkten Schutz von Personen vorzulegen, die illegale Tätigkeiten und Unregelmäßigkeiten aufdecken“.
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Quelle: DATEV eG