EU-Konsultation zur Zusammenarbeit nationaler Steuerverwaltungsbehörden im Bereich Mehrwertsteuer

Die EU-Kommission führt bis zum 31.05.2017 eine öffentliche Konsultation über die Funktionsweise der Zusammenarbeit der nationalen Steuerverwaltungsbehörden im Bereich Mehrwertsteuer und zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der EU durch.

 

EU-Konsultation zur Zusammenarbeit nationaler Steuerverwaltungsbehörden im Bereich Mehrwertsteuer

 

Die EU-Kommission führt bis zum 31.05.2017 eine öffentliche Konsultation über die Funktionsweise der Zusammenarbeit der nationalen Steuerverwaltungsbehörden im Bereich Mehrwertsteuer und zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der EU durch.

 

Zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im grenzüberschreitenden Handel soll den nationalen Steuerbehörden ein effizienterer Informationsaustausch ermöglicht werden.

 

Derzeit überprüft die EU-Kommission die Verordnung (EU) Nr. 904/2010, welche die Verwaltungszusammenarbeit der nationalen Steuerbehörden regelt. Die Konsultation soll Aufschluss über die Erfahrungen mit den geltenden Regeln der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geben. Außerdem erhofft sich die EU-Kommission Anregungen für Verbesserungen.

 

Zudem wird zur Debatte gestellt, ob „Eurofisc“ (Eurofisc ist ein Netzwerk von nationalen Beamten, über das gezielte Informationen zum Mehrwertsteuerbetrug schnell ausgetauscht werden können) eine aktivere Rolle bei der Koordinierung von grenzüberschreitenden Ermittlungen zukommen soll.

 

Die Konsultation ist auch an Meinungen der Unternehmen bezüglich der besseren Ausgestaltung des MIAS on-the-web (Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem) interessiert.

 

Unternehmen sind vor allem durch das MIAS in die Funktionsweise der Zusammenarbeit der Steuerbehörden involviert. MIAS ist ein Netzwerk nationaler Datenbanken mit den nationalen MwSt-Nummern und ermöglicht den Unternehmen die Überprüfung der Gültigkeit der MwSt-Nummer des Kunden in einem anderen Mitgliedstaat. Die nationalen Steuerbehörden sind für den Inhalt, die Vernetzung und Verfügbarkeit des Systems zuständig.

 

Die EU-Konsultation dient zur Realisierung des Reformziels „Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen“ aus dem Mehrwertsteuer-Aktionsplan, der die oben genannten Aspekte bereits thematisiert hatte. Die Umsetzung des Reformziels wird als notwendig erachtet, um das zentrale Ziel des Aktionsplans, die Schaffung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems für grenzüberschreitende B2B-Lieferungen, verwirklichen zu können.

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Quelle: DATEV eG