Schädliche Steuer­praktiken bei Rechte­überlassung

Die Bundesregierung möchte einen Steuerwettbewerb mit anderen Staaten bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patenten, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechten vermeiden. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

 

Schädliche Steuerpraktiken bei Rechteüberlassung

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.03.2017

 

Die Bundesregierung möchte einen Steuerwettbewerb mit anderen Staaten bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patenten, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechten vermeiden. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (18/11233) wurde am Donnerstag, 9. März 2017, zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Die Reden der Parlamentarier wurden zu Protokoll gegeben.

 

Steuerliche Abzugsmöglichkeit soll eingeschränkt werden

 

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ soll die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzzahlungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen an nahestehende Personen eingeschränkt werden, die beim Empfänger aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes nicht oder nur niedrig (unter 25 Prozent) besteuert werden, schreibt die Regierung.

 

Der Gesetzentwurf orientiere sich an dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und den zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländern (G20) für das Vorliegen einer schädlichen Steuerpraxis herangezogenen Merkmal der fehlenden substanziellen Geschäftstätigkeit, heißt es weiter.

 

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Quelle: DATEV eG