BRAK zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften

Um die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) zu erleichtern, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.

 

BRAK zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften

 

BRAK, Mitteilung vom 15.03.2017

 

Um die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) zu erleichtern, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Für solche Unternehmen, die meist geringe Kapitalausstattung und wechselnden Mitgliederbestand haben, findet sich oft keine geeignete Rechtsform. Mit dem geplanten Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerlichem Engagement soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung gestellt werden, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet.

 

In ihrer Stellungnahme äußert die BRAK sich kritisch zu dem Gesetzentwurf. Sein Ziel werde nicht erreicht, weil das eigentliche Problem nicht gelöst wird. Hier solle eine Lösung für „kleinere Vereine“ geschaffen werden, obwohl unklar ist, was das genau sein mag. Gerichtsentscheidungen (AG München – VR 2463) suggerieren die Unangreifbarkeit großer Vereine, während eine Klärung der Grenzziehung zwischen Idealverein gem. § 21 BGB und wirtschaftlichem Verein gem. § 22 BGB durch den BGH noch aussteht. Unbestimmte Rechtsbegriffe (§ 22 BGB-E: „unzumutbar“, „besondere Anforderungen“) schaffen keine weitere Rechtssicherheit, vermutlich aber das Gegenteil.

 

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Quelle: DATEV eG