Praxishinweis zum neuen Berufsrecht: Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems ("Whistleblowing")

In einem Praxishinweis zum neuen Berufsrecht informiert die WPK über die Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems („Whistleblowing“) in den Praxen von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.

 

Praxishinweis zum neuen Berufsrecht: Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems („Whistleblowing“)

 

WPK, Mitteilung vom 15.03.2017

 

In einem Praxishinweis zum neuen Berufsrecht informiert WP/RA Dr. Hans-Friedrich Gelhausen über die Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems („Whistleblowing“) in den Praxen von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.

 

Hintergrund ist, dass bei Wirtschaftsprüfern und vereidigte Buchprüfern, die Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, das interne Qualitätssicherungssystem Regelungen zu Verfahren vorsehen muss, die es den Mitarbeitern anonym und vertraulich ermöglichen, potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 oder gegen Berufspflichten innerhalb der Praxis an geeignete Stellen zu berichten.

 

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Quelle: DATEV eG