In einem Praxishinweis zum neuen Berufsrecht informiert die WPK über die Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems („Whistleblowing“) in den Praxen von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.
Praxishinweis zum neuen Berufsrecht: Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems („Whistleblowing“)
WPK, Mitteilung vom 15.03.2017
Hintergrund ist, dass bei Wirtschaftsprüfern und vereidigte Buchprüfern, die Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, das interne Qualitätssicherungssystem Regelungen zu Verfahren vorsehen muss, die es den Mitarbeitern anonym und vertraulich ermöglichen, potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 oder gegen Berufspflichten innerhalb der Praxis an geeignete Stellen zu berichten.
-
Den Praxishinweis finden Sie auf der Homepage der WPK.
———————-
Quelle: DATEV eG