Die Wirtschaftsbeziehungen zu Turkmenistan sollen gefördert und vertieft werden. Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, haben daher Deutschland und Turkmenistan ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.
Steuerabkommen mit Turkmenistan
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.03.2017
Die Wirtschaftsbeziehungen zu Turkmenistan sollen gefördert und vertieft werden. Daher haben Deutschland und Turkmenistan ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Es solle steuerliche Hindernisse beseitigen, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11557). Das Abkommen soll das derzeit im Verhältnis zu Turkmenistan noch gültige Doppelbesteuerungsabkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken aus dem Jahr 1981 ablösen.
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Quelle: DATEV eG