Hinterbliebenengeld bei Fremdverschulden

Beim fremdverschuldeten Tod eines nahestehenden Menschen soll den Hinterbliebenen künftig eine Entschädigung zustehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der jetzt beim Bundestag eingegangen ist. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist bereits in erster Lesung vom Bundestag beraten worden.

 

Hinterbliebenengeld bei Fremdverschulden

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.03.2017

 

Beim fremdverschuldeten Tod eines nahestehenden Menschen soll den Hinterbliebenen künftig eine Entschädigung zustehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11615) vor, der jetzt beim Bundestag eingegangen ist. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/11397) ist bereits am 9. März in erster Lesung vom Bundestag beraten worden. Währenddessen hat sich der Bundesrat mit dem Regierungsentwurf befasst und eine Reihe von Einwendungen erhoben.

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Quelle: DATEV eG