Wie das BMWi mitteilt, hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Durchführung der eIDAS-Verordnung der EU verabschiedet. Das Herzstück dieses Artikelgesetzes, das „Vertrauensdienstegesetz“, erleichtert die Nutzung elektronischer Vertrauensdienste, wie z. B. die „digitale Unterschrift“.
eIDAS-Durchführungsgesetz verabschiedet
eIDAS-Durchführungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung sicherer Online-Transaktionen
BMWi, Pressemitteilung vom 29.03.2017
Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries: „Die Digitalisierung braucht sichere Identitäten. Mit dem Vertrauensdienstegesetz gehen wir hier einen großen Schritt voran: Dank EU-weit einheitlicher Standards wird etwa ein elektronisch signiertes Zeugnis einer deutschen Hochschule auch im EU-Ausland als „echt“ anerkannt. Job- oder Studienbewerber sparen sich Aufwand und Kosten für Beglaubigungen. Die Vorteile gelten auch im geschäftlichen Bereich: Ein elektronisch signierter Kaufvertrag muss auch im EU-Ausland so behandelt werden, als wäre er handschriftlich unterzeichnet. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem starken digitalen Binnenmarkt. Wir entlasten die Menschen und die Unternehmen damit von Bürokratie, denn viele Behördengänge und Briefe können künftig durch elektronische Kommunikation ersetzt werden.“
Zu elektronischen Vertrauensdiensten gehören beispielsweise die „digitale Unterschrift“, also die elektronische Signatur, aber neu auch das elektronische Siegel, der elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Webseiten-Zertifikate.
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Weitere Informationen und praktische Anwendungsbeispiele finden Sie auf der Homepage des BMWi.
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Quelle: DATEV eG