Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung wird nicht aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag lehnte zwei Anträge (18/11598, 18/11608) der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab.
Sachgrundlose Befristung weiter möglich
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.03.2017
Grüne und Linke hatten gefordert, die sachgrundlose Befristung aus dem Gesetz zu streichen und kritisiert, dass die Zahl ohne Grund befristeter Arbeitsverträge seit Jahren steige. Dies höhle den Kündigungsschutz aus und biete gerade jungen Menschen keine planbare Zukunft, so die Fraktionen.
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Quelle: DATEV eG