Ab 2018 soll der Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen und arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse gelten. Der Familienausschuss im Bundestag gab dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8963) grünes Licht.
Grünes Licht für Mutterschutz-Reform
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.03.2017
Gemäß der Gesetzesnovelle können Schülerinnen und Studentinnen zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Das Gesetz sieht zudem eine Verlängerung der Schutzfristen von acht auf zwölf Wochen für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes vor. Neu aufgenommen in das Mutterschutzgesetz wird ein viermonatiger Kündigungsschutz für Frauen bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
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Quelle: DATEV eG