Maßnahmen gegen Immobilienkrise

Der Finanzausschuss im Bundestag hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, um Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich abwehren zu können. Der Ausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935, 18/11420) zu.

 

Maßnahmen gegen Immobilienkrise

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.03.2017

 

Der Finanzausschuss hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, um Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich abwehren zu können. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am 29.03.2017 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935, 18/11420) zu. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Fraktion Die Linke lehnte ab, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

 

Mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Befugnisse erhalten, um künftig gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können. Dazu gehört unter anderem die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Die Bundesregierung betont in der Begründung, dass die neuen BaFin-Instrumente „rein vorsorglich“ geschaffen werden, „um für den Gefahrenfall das geeignete Instrumentarium für ein schnelles und zielgerichtetes Handeln der Aufsicht zur Verfügung zu stellen“.

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Quelle: DATEV eG