Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes zu. Es sind Vereinfachungen im Steuerrecht und bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge geplant, u. a. eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung sowie die Verkürzung von Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine.
Unternehmen von Bürokratie entlastet
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.03.2017
Die Entbürokratisierung soll weiter vorangetrieben, und besonders kleine und mittlere Firmen sollen entlastet werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte in seiner Sitzung am 29.03.2017 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/9949) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Ausschuss ab.
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Quelle: DATEV eG