Lob und Kritik für Steuer-Vorhaben

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233, 18/11531) ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag auf ein durchwachsenes Echo gestoßen.

 

Lob und Kritik für Steuer-Vorhaben

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.03.2017

 

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233, 18/11531) ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Ingrid Arndt-Brauer (SPD) auf ein durchwachsenes Echo gestoßen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Gewinnverlagerungen unterbinden und die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen einschränken. Dies soll auch für andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden, gelten, sieht der Entwurf vor. Dazu heißt es, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte würden sich besonders einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (zum Beispiel mit „Lizenzboxen“) geführt. „Multinationale Konzerne können diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen“, heißt es in dem Entwurf. „Steuern sollen jedoch dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet“, begründet die Bundesregierung die Maßnahme.

———————-

Quelle: DATEV eG