Stärkung der Honorarberatung im Versicherungsbereich

Der Bundestag hat am 30.03.2017 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (18/11627) in erster Lesung beraten.

 

Stärkung der Honorarberatung im Versicherungsbereich

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.03.2017

 

Der Bundestag hat am 30.03.2017 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (18/11627) in erster Lesung beraten. Im Anschluss daran wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Wirtschaft und Energie übernehmen. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

 

Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Darüber hinaus ist der Bundesregierung zufolge vorgesehen, die Honorarberatung im Versicherungsbereich zu stärken. Auch sollen die neuen Verbote und Genehmigungspflichten aufgrund der Verordnung (EU) 2016/2134 zur Änderung der EU-Anti-Folter-Verordnung im nationalen Recht mit einer Strafbewehrung zu versehen werden.

———————-

Quelle: DATEV eG