Der Bundestag hat am 30.03.2017 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (18/11627) in erster Lesung beraten.
Stärkung der Honorarberatung im Versicherungsbereich
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.03.2017
Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Darüber hinaus ist der Bundesregierung zufolge vorgesehen, die Honorarberatung im Versicherungsbereich zu stärken. Auch sollen die neuen Verbote und Genehmigungspflichten aufgrund der Verordnung (EU) 2016/2134 zur Änderung der EU-Anti-Folter-Verordnung im nationalen Recht mit einer Strafbewehrung zu versehen werden.
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Quelle: DATEV eG