BMJV hat Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach vorgelegt.
Referentenentwurf einer Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
BRAK, Mitteilung vom 13.04.2017
Der Entwurf ist in vier Kapitel gegliedert, die im Wesentlichen folgenden Inhalt haben:
Kapitel 1 regelt den Anwendungsbereich der Verordnung. Sie soll für alle Gerichtsbarkeiten bei den Gerichten der Länder und des Bundes in der Zivil-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit gelten. Über Verweisungen soll die Verordnung auch in weiteren Bereichen gelten, insbesondere für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.
Kapitel 2 enthält technische Rahmenbedingungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte. Insbesondere ist vorgesehen, dass elektronische Dokumente grundsätzlich im Format PDF zu übermitteln sind (§ 2 Absatz 1) und ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat XML beigefügt werden soll (§ 2 Absatz 2). Die sogenannte Containersignatur (der BGH hatte am 14.05.2013 zum Az. VI ZB 7/13 entschieden, dass die Containersignatur zulässig ist; sie ist auch im beA über die Funktion „Nachrichtenentwurf signieren“ möglich) wird nach dem Entwurf ausgeschlossen (§ 4 Absatz 1).
Kapitel 3 enthält Regelungen über das besondere elektronische Behördenpostfach und Kapitel 4 regelt das Inkrafttreten zum 01.01.2018.
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Entwurf Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
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Erlaubte Dateiformate (vgl. beA-Newsletter v. 12.04.2017)
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Quelle: DATEV eG