Die Abgeordneten des Bundestags haben am 27.04.2017 einen Gesetzentwurf gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233, 18/11531, 18/11683 Nr. 8) und ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) in der Ausschussfassung angenommen.
Bundestag beschließt Gesetze gegen schädliche Steuerpraktiken
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.04.2017
(…)
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Als Begründung für das Gesetzesvorhaben schreibt die Bundesregierung, dass sich immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte sich einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (zum Beispiel mit „Lizenzboxen“) geführt. Multinationale Konzerne könnten diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen, heißt es in dem Entwurf. Die Steuern sollten aber dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, so die Bundesregierung, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet.
Mit ihrem zweiten Gesetzesvorhaben plant die Bundesregierung, die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung über Briefkastenfirmen in Steueroasen deutlich zu erschweren. Dafür sollen erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen, neue Anzeigepflichten der Banken und umfassendere Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung eingeführt werden. Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Schaffung von Transparenz bei Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien außerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation.
———————-
Quelle: DATEV eG