Bundestag beschließt Gesetze gegen schädliche Steuerpraktiken

Die Abgeordneten des Bundestags haben am 27.04.2017 einen Gesetzentwurf gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233, 18/11531, 18/11683 Nr. 8) und ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) in der Ausschussfassung angenommen.

 

Bundestag beschließt Gesetze gegen schädliche Steuerpraktiken

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.04.2017

 

Die Bundesregierung unterbindet Gewinnverlagerungen und schränkt die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen ein. Die Abgeordneten haben am 27.04.2017, mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233, 18/11531, 18/11683 Nr. 8) in der Ausschussfassung angenommen. Ebenfalls in der Ausschussfassung angenommen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen und Zustimmung der Koalition wurde ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184), mit dem die Bundesregierung, Konsequenzen aus den im Frühjahr 2016 bekannt gewordenen „Panama Papers“ zieht und gezielter gegen Steuerbetrug über Briefkastenfirmen vorgehen will. 

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

 

Als Begründung für das Gesetzesvorhaben schreibt die Bundesregierung, dass sich immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte sich einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (zum Beispiel mit „Lizenzboxen“) geführt. Multinationale Konzerne könnten diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen, heißt es in dem Entwurf. Die Steuern sollten aber dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, so die Bundesregierung, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet.

 

Mit ihrem zweiten Gesetzesvorhaben plant die Bundesregierung, die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung über Briefkastenfirmen in Steueroasen deutlich zu erschweren. Dafür sollen erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen, neue Anzeigepflichten der Banken und umfassendere Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung eingeführt werden. Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Schaffung von Transparenz bei Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien außerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation.

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Quelle: DATEV eG