Das EU-Parlament befasst sich in seinem Untersuchungsausschuss PANA mit der Prüfung von Missständen im Zusammenhang mit Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung.
Unabhängigkeit und Selbstregulierung des Berufsstands als Schutz vor aggressiven/missbräuchlichen Steuerpraktiken oder Geldwäsche
Ein Fokus der EU-Politik liegt in diesem Zusammenhang mit der Rolle von Intermediären sowie Beratern, wie Steuerberatern, Unternehmensberatern, Rechtsanwälten, Finanz- und Anlageberatern, etc.
Das EU-Parlament hatte von der EU-Kommission härteres Vorgehen gegen diese Beteiligte an legalen, aber auch illegitimen oder sogar illegalen Steuervermeidungsstrategien gefordert; die EU-Kommission hat eine Konsultation durchgeführt, in der u. a. die Einführung einer Offenlegungsregelung zur Diskussion gestellt wurde, die Intermediäre wie Steuerberater verpflichten würde, über Modelle, die als aggressive oder missbräuchliche Steuerpraktiken angesehen werden könnten, frühzeitig Auskunft zu geben (entsprechend BEPS-Aktionspunkt 12).
Nun wurden zwei Studien, die im Auftrag des PANA-Ausschusses erstellt, veröffentlicht (nur englisch).
- “Role of advisors and intermediaries in the schemes revealed in the Panama Papers”: Die Studie empfiehlt u. a. strengere Regeln zu Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit bei (selbst-) regulierten Beratern.
- “Rules on independence and responsibility regarding auditing, tax advice, accountancy, account certification services and legal services”: Die Studie gibt einen Überblick über die geltenden Regeln zu Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit bei Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Buchführung, Rechtsberatung. Auf dieser Grundlage werden politische Empfehlungen ausgesprochen: Hier ist besonderes die Empfehlung eines unabhängigen, selbstregulierten Steuerberater-Berufsstands hervorzuheben. Zudem wird u. a. zur Schaffung verpflichtender EU-weiter Ethikstandards für Steuerberater sowie zu strafbewährten Offenlegungsstandards für Steuervermeidungsgestaltungen geraten.
———————-
Quelle: DATEV eG