Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 und zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (FRIBS) vorgelegt.
Unternehmensstatistiken: EU-Verordnungsvorschlag (FRIBS)
Besser integrierte statistische Prozesse mit gemeinsamen methodischen Grundsätzen, Definitionen und Qualitätskriterien sollen zu harmonisierten Statistiken über die Struktur, die wirtschaftlichen Tätigkeiten, die Transaktionen und die Leistungsfähigkeit des Unternehmenssektors in der EU führen. Mit der Verordnung sollen harmonisierte Datenstrukturen und gemeinsame Qualitätsstandards für Daten geschaffen werden, um es zu ermöglichen, verschiedene Unternehmensstatistiken miteinander zu verknüpfen.
Die Anhänge listen auf: die zu erfassenden Themen, die Periodizität, die Elemente des EU-Netzes der Unternehmensregister für statistische Zwecke (Registermerkmale, eindeutige Kennung, Zeitplan und Periodizität) sowie die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 für Buchhaltungselemente beim Internationalen Dienstleistungsverkehr.
Die EU-Kommission wird zu näheren Ausgestaltung der technischen Umsetzung die Befugnis zum Erlass einer Vielzahl von Durchführungsrechtsakten eingeräumt (u. a. hinsichtlich des Formats, der Maßnahmen zu Sicherheit und Vertraulichkeit, der Übermittlung der Daten und Metadaten, deren Spezifikation, der Berichte über Datenqualität und Metadaten, des Zeitplans, zu den Registermerkmale etc).
Die Mitgliedstaaten sollen ihre Datenquellen frei wählen können, solange sie die Statistiken liefern, die den vereinbarten Definitionen und Qualitätsstandards entsprechen.
Laut Vorschlagstext soll die vorgeschlagene Verordnung 2017 oder 2018 vom EU-Parlament und Rat angenommen werden. Der Erlass der vielen vorgesehenen Durchführungsrechtsakte durch die EU-Kommission soll kurz danach erfolgen. Mit dem Beginn der Datenübermittlung nach der neuen Verordnung wird – laut Vorschlagstext – 2019 gerechnet.
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Quelle: DATEV eG