Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Der BFH hat sich im Urteil IX R 23/14 zu den steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters – insbesondere der Einkommensteuerentrichtungspflicht – im Zusammenhang mit Einkünften aus einem vermieteten/verpachteten und der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundstück geäußert. Das BMF hat zur Anwendung dieses Urteils Stellung genommen (Az. IV A 3 – S-0550 / 15 / 10028).

 

Anwendungsfragen zum BFH-Urteil vom 10.02.2015 – IX R 23/14

 

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 3 – S-0550 / 15 / 10028 vom 03.05.2017

 

 

Kurzfassung

In dem Urteil vom 10.02.2015, IX R 23/14, BStBl II 2017 S. … hat sich der BFH zu den steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters – insbesondere der Einkommensteuerentrichtungspflicht – im Zusammenhang mit Einkünften aus einem vermieteten/verpachteten und der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundstück geäußert.

 

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF zur Anwendung dieses Urteils Stellung genommen.

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Quelle: DATEV eG