Der BFH hat sich im Urteil IX R 23/14 zu den steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters – insbesondere der Einkommensteuerentrichtungspflicht – im Zusammenhang mit Einkünften aus einem vermieteten/verpachteten und der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundstück geäußert. Das BMF hat zur Anwendung dieses Urteils Stellung genommen (Az. IV A 3 – S-0550 / 15 / 10028).
Anwendungsfragen zum BFH-Urteil vom 10.02.2015 – IX R 23/14
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 3 – S-0550 / 15 / 10028 vom 03.05.2017
Kurzfassung
———————-
Quelle: DATEV eG