Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines niedersächsischen Transparenzgesetzes mit einem voraussetzungslosen Auskunftsanspruch gegenüber Ämtern, Behörden und Ministerien beschlossen.
Entwurf eines Niedersächsischen Transparenzgesetzes beschlossen
Bürgerinnen und Bürger erhalten Zugang zu vielen amtlichen Informationen – schützenswerte öffentliche oder private Belange bleiben sicher
Landesregierung Niedersachsen, Pressemitteilung vom 09.05.2017
Interessierte müssen künftig keine besonderen Gründe mehr vortragen, um Informationen von der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. In der Regel sollen die Anfragen innerhalb eines Monats beantwortet werden. Bei komplexen Informationsbegehren kann die Frist allerdings verlängert werden. Ganz kostenfrei ist das Antragsverfahren nicht. Auskünfte, die innerhalb einer halben Stunde beantwortet werden können, sind gebührenfrei. Ansonsten richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Zeitaufwand, der mit der Antragsbearbeitung verbunden ist. Zum einen soll damit dem Aufwand der Behörde Rechnung getragen, zum anderen einem Missbrauch vorgebeugt werden.
Schützenswerte öffentliche oder private Belange sind dennoch sicher. Für personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist die Informationsherausgabe regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein betroffener Dritter der Herausgabe widerspricht. Daneben sieht der Gesetzentwurf für einige Behörden wegen ihrer besonderen Aufgaben und rechtlichen Stellung Ausnahmen vor. Während zum Beispiel ein Informationsanspruch gegenüber Landesbehörden und auch Gemeinden und Gemeindeverbänden vorgesehen ist, besteht er gegenüber Landtag, Gerichten, Strafverfolgungs- und Finanzbehörden, Landesrechnungshof oder Bildungseinrichtungen nur eingeschränkt oder gar nicht.
Die informationspflichtigen Stellen werden durch den Gesetzentwurf angehalten, möglichst viele Informationen im Internet oder in sonstiger Weise zu veröffentlichen. Außerdem sollen die Verwaltungen künftig alle wesentlichen Informationen in einem allgemein zugänglichen zentralen Informationsregister im Internet zur Verfügung stellen. In dem Gesetzentwurf wird die Landesregierung ermächtigt, mittels Rechtsverordnung ein solches Register einzurichten.
Die Einhaltung der Regelungen des Gesetzentwurfs soll durch eine „Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit“ überwacht werden. Diese Aufgabe wird der Landesbeauftragten oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz übertragen. Wer seine Rechte auf Informationszugang verletzt sieht, kann sich an diese bzw. diesen Beauftragten wenden.
Dem Beschluss der Landesregierung ist die Anhörung von rund 150 Verbänden vorausgegangen. Etwa 60 Verbände haben Stellungnahmen abgegeben. Einige halten den Entwurf für entbehrlich, die bestehenden Auskunftsrechte reichten aus, anderen hingegen geht er nicht weit genug. Sämtliche Stellungnahmen wurden ausgewertet. In einigen Punkten wurde der Entwurf aufgrund der Anregungen der Verbände geändert. Beispielsweise wurde die Kontrollbefugnis der oder des Landesbeauftragten auch auf das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz erweitert. Dadurch wird die Arbeit der oder des Landesbeauftragten erleichtert, weil Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Umweltinformationen und allgemeinen Informationen vermieden werden.
Niewisch-Lennartz sagte, der sorgfältige Abstimmungsprozess habe sich gelohnt. „Wir legen dem Landtag einen wohlausgewogenen Entwurf vor, der die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben“, sagte die Justizministerin. Mit dem Entwurf setzt die Landesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte Versprechen um, ein Transparenzgesetz zu schaffen.
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Quelle: DATEV eG